Mit dem Förderprogramm „Bildungsscheck NRW“ ermöglicht das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), dass sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen finanzielle Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung erhalten. So stärken Betriebe ihre Wettbewerbsfähigkeit durch gut qualifizierte Beschäftigte.
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Aus- & Weiterbildung |
Fördergebiet: | Nordrhein-Westfalen |
Förderberechtigte: |
Nicht gefördert werden Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden. |
Förderhöhe: |
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Förderbedingungen: |
Weitere Details zu den Bedingungen |
Förderungszeitraum: | Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten. |
Fördergeber: | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ansprechpartner: zuständige Regionalagentur |
Weitere Infos: | Förderprogramm "Bildungscheck NRW" FAQ zum Förderprogramm Flyer "Bildungsscheck NRW" Beratungsstellensuche |
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Kein Wunder, dass viele Unternehmen sich so schwer dabei tun, mögliche Fördergelder zu beantragen. Zu undurchsichtig sind oftmals die Regelungen, Anforderungen und Bedingungen. Förderprogramme gibt es genügend, jedoch ist es nicht einfach, das passende Programm für das eigene Handwerksunternehmen zu finden. Aus diesem Grund bieten die Handwerkskammern und Fachverbände in NRW individuelle Beratungen durch ausgewiesene Fachberater:innen an.
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