Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Mit den BMWi-Innovationsgutscheinen können kleine und mittlere Unternehmen „go-Inno“ Innovationsberatung zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung ihres Innovationsmanagements in Anspruch nehmen. Die autorisierten Beratungsunternehmen können Sie in beiden Leistungsstufen „Potenzialanalyse“ und „Vertiefungsberatung“ beraten.
Förderart: | Zuschuss |
Förderbereich: | Beratung |
Fördergebiet: | bundesweit |
Förderberechtigte: | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks,
Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Von einer Förderung ausgeschlossen sind: Weiterführende Informationen |
Förderhöhe: | Förderung beträgt für beide Leistungsstufen bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben Weitere Details zum finanziellen Umfang |
Förderbedingungen: | Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden Übersicht über die autorisierten Beratungsunternehmen Voraussetzungen für Berater/in bzw. Beratungsunternehmen |
Förderungszeitraum: | Jedes Unternehmen hat Anspruch auf bis zu 5 Innovationsgutscheine mit einem Förderwert von insgesamt max. 20.000 € pro Kalenderjahr |
Fördergeber: | DLR Projektträger |
Weitere Infos: | Förderprogramm "go-Inno" Infos zum Förderprogramm FAQ zum Förderprogramm Praxisbeispiele für erfolgreiche Fördernutzung Dokumente zum Förderprogramm |
Haben Sie Fragen zu den Förderprogrammen?
Kein Wunder, dass viele Unternehmen sich so schwer dabei tun, mögliche Fördergelder zu beantragen. Zu undurchsichtig sind oftmals die Regelungen, Anforderungen und Bedingungen. Förderprogramme gibt es genügend, jedoch ist es nicht einfach, das passende Programm für das eigene Handwerksunternehmen zu finden. Aus diesem Grund bieten die Handwerkskammern und Fachverbände in NRW individuelle Beratungen durch ausgewiesene Fachberater:innen an.
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