Der Fokus des „InnoScheck.RUHR“ liegt auf der Innovationsförderung und auf der Gestaltung digitaler Produktionsprozesse. Er ermöglicht Ihnen mit minimalem Aufwand kostenlosen Zugang zu unserem professionellen Consultingnetzwerk. Die geförderte Beratungsleistung soll innovative, technische, prozess- oder produktbezogene Inhalte mit einem Fokus auf das Themenfeld „Digitale Fabrik“ aufweisen.
Förderart: | nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Förderbereich: | Beratung |
Fördergebiet: | Region Ruhr |
Förderberechtigte: | Betriebsstätte muss zwingend an einem der Standorte in der Region Ruhr liegen:
Nicht förderfähig: klassische Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen |
Förderhöhe: | Der Zuschuss kann einem Produktions- oder produktionsaffinen Unternehmen auf Antrag in Höhe von max. 10.000 € (brutto) gewährt werden. |
Förderbedingungen: |
Wichtiger Hinweis: Die Beantragung eines InnoScheck.RUHR ist nur nach vorhergehender Beratung durch einen Innovationscoach möglich. |
Förderungszeitraum: | Der InnoScheck.RUHR darf nur einmal innerhalb der Förderphase vom 01.09.2019 bis 31.08.2022 in Anspruch genommen werden. |
Fördergeber: | In|Die RegionRuhr |
Weitere Infos: | Förderprogramm "InnoScheck.RUHR" AGB zum Förderprogramm Flyer "Mittelstand – jetzt digitalisieren!" Video: Best-Practices InnoScheck.RUHR |
Haben Sie Fragen zu den Förderprogrammen?
Kein Wunder, dass viele Unternehmen sich so schwer dabei tun, mögliche Fördergelder zu beantragen. Zu undurchsichtig sind oftmals die Regelungen, Anforderungen und Bedingungen. Förderprogramme gibt es genügend, jedoch ist es nicht einfach, das passende Programm für das eigene Handwerksunternehmen zu finden. Aus diesem Grund bieten die Handwerkskammern und Fachverbände in NRW individuelle Beratungen durch ausgewiesene Fachberater:innen an.
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